Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 29.11.2016 - 3 L 1540/15.WI |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Abs 3 PostPersG, § 54 BeamtStG, § 17 Abs 2 GVG, § 17a Abs 2 GVG
Zum Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten bei einer für Beschäftigte ausgeschriebenen Stelle - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zum Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten bei einer für Beschäftigte ausgeschriebenen Stelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- VG Kassel, 12.02.2020 - 3 K 1601/15
Zur Klagebefugnis bei einer Drittanfechtungsklage im Bereich des Wasserrechts; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 29.11.2016 - 3 L 1540/15
Am 17. November 2015 hat der Antragsteller Klage erhoben (Az.: 3 K 1601/15.WI).Gegenstand des Verfahrens waren die Gerichtsakte, die Akte des Verfahrens 3 K 1601/15.WI und die vorgelegten Behördenakten (je ein Hefter Personalakten des Antragstellers und der Beigeladenen, ein Hefter Auswahlvorgang).
- BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96
Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage
Auszug aus VG Wiesbaden, 29.11.2016 - 3 L 1540/15
Es kann dahinstehen, ob der Antragsteller einen möglichen Anspruch infolge der späten Antragstellung verwirkt hat oder ob sich das Verfahren mit der Einstellung der Beigeladenen erledigt hat (vgl. etwa für die erfolgte Besetzung einer Stelle im Beschäftigtenverhältnis BAG, Urteil vom 02. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 -), denn jedenfalls ist der Antrag in der Sache unbegründet. - BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64
Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …
Auszug aus VG Wiesbaden, 29.11.2016 - 3 L 1540/15
So ist § 54 Abs. 1 BeamtStG auch bei Verfahren einschlägig, die die Begründung eines Beamtenverhältnisses zum Gegenstand haben und in denen eine Verletzung von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV, § 9 BeamtStG geltend gemacht wird (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967 - VI C 73.64 - OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 E 404.10 - v. Roetteken/Rothländer, a.a.O., § 54 BeamtStG RdNr. 16 m.w.N.).
- BGH, 29.09.1993 - XII ZR 43/92
Nutzung eines Hauses nach Ehescheidung
Auszug aus VG Wiesbaden, 29.11.2016 - 3 L 1540/15
Damit war auch über die Rechtswegzuständigkeit mit Urteil zu entscheiden, da die Abhängigkeit von dem Misserfolg des Hauptantrages bis zur Rechtskraft der Entscheidung über diesen bestehen bleiben musste (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1993 - XII ZR 43/92 -, NJW 1993, 3326; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 C 10590/06 -, juris). - BAG, 16.06.1999 - 5 AZB 16/99
Rechtsweg; Klage eines Beamten auf Abschluß eines Arbeitsvertrages
Auszug aus VG Wiesbaden, 29.11.2016 - 3 L 1540/15
Aus dem Beschluss des BAG vom 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 - folgt nichts Gegenteiliges (vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 27. Juli 2015 - 6 C 15.1346 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 C 10590/06
Verweisung eines gegen eine Umlegung gerichteten Normenkontrollantrags an das …
Auszug aus VG Wiesbaden, 29.11.2016 - 3 L 1540/15
Damit war auch über die Rechtswegzuständigkeit mit Urteil zu entscheiden, da die Abhängigkeit von dem Misserfolg des Hauptantrages bis zur Rechtskraft der Entscheidung über diesen bestehen bleiben musste (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1993 - XII ZR 43/92 -, NJW 1993, 3326; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 C 10590/06 -, juris). - VGH Hessen, 06.08.2014 - 1 E 1218/14
Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren
Auszug aus VG Wiesbaden, 29.11.2016 - 3 L 1540/15
Hiervon ist nach der neueren Rechtsprechung des Hess. VGH (vgl. Beschluss vom 06. August 2014 - 1 E 1218/14 -, Rdnr. 10 bei juris) ein Viertel anzusetzen. - VGH Bayern, 27.07.2015 - 6 C 15.1346
Rechtswegbeschwerde; Verwaltungsrechtsweg; Zuständigkeit der Gerichte für …
Auszug aus VG Wiesbaden, 29.11.2016 - 3 L 1540/15
Aus dem Beschluss des BAG vom 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 - folgt nichts Gegenteiliges (vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 27. Juli 2015 - 6 C 15.1346 -).
- VG Wiesbaden, 15.12.2017 - 3 L 4018/17 Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts zu entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine funktionsfähige Verwaltung und damit ordnungsgemäße Erledigung der gesetzlich übertragenen Aufgaben zu gewährleisten (OVG Koblenz, Beschl. v. 08.02.2007 - 2 B 11472/06 -, BeckRS 2007, 21241; OVG Berlin-Bbg., Beschl. v.19.01.2015 - OVG 4 S 43/14 -, BeckRS 2015, 46579; VG Wiesbaden, Beschl. v. 29.11.2016 - 3 L 1540/15.WI -, BeckRS 2016 -, 110776).
Auch aus dem Umstand, dass die Stelle zuletzt mit einem Beamten besetzt war oder in anderen Gemeinden eine Besetzung vergleichbarer Stellen mit einem Beamten üblich sei, lässt sich keine Verpflichtung des Dienstherrn herleiten, dies künftig weiter so respektive ebenso zu handhaben (…OVG Koblenz, Beschl. v. 08.02.2007, aaO; VG Wiesbaden, Beschl. v. 29.11.2016, aaO).
Allein aus dem Vorhandensein einer entsprechenden Planstelle im Beamtenverhältnis folgt keine Verpflichtung, die Stelle im Beamtenverhältnis zu besetzen (VG Wiesbaden, Beschl. v. 29.11.2016, aaO; VGH Kassel, Beschl. v. 12.12.2013 - 1 TG 2749/03 -, n. juris;… OVG Koblenz, Beschl. v. 08.02.2007, aaO).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2018 - 3 Ta 51/17
Rechtswegzuständigkeit bei einer Entschädigungsklage nach dem AGG
Ob das der Fall ist, richtet sich nach dem Klagebegehren und dem zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt (VGH Baden-Württemberg v.28.4.2011 -4 S 1078/11- juris Rdnr 2; VG Wiesbaden v.29.11.2016 -3 L 1540/15.WI- juris Rdnr 47).